Table of Contents Table of Contents
Previous Page  128 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 128 / 419 Next Page
Page Background

128

Stand 01.01.2019

7.5 Diözesan-Caritasverband

Der Diözesan-Caritasverband stellt für alle Kindertageseinrichtungen die unter kirchlicher

Trägerschaft der Pfarreien sind, eine Fachberatung zur Seite. Dabei werden Fortbil-

dungsveranstaltungen und vor allem individuelle Beratungen durchgeführt. Themen sind

dabei neben gesetzlichen Bestimmungen auch pädagogische und religionspädagogische

Schwerpunkte sowie Qualitätsmanagement und Wirtschaftlichkeit.

Im Falle von Neubauten und Erweiterungen wird durch den Diözesan-Caritasverband

eine Stellungnahme erarbeitet, in der der tatsächliche Bedarf anhand von Geburtsstatis-

tiken festgestellt wird. Darüber hinaus werden Aussagen zum Summenraumprogramm

und zu notwendigen Flächen und Nutzungen gemacht.

7.6 Orgelbeauftragter und Orgelsachverständige

Orgelbeauftragter:

Bei Orgelneubau bzw. Orgelumbauten ist der Beauftragte für das Orgelwesen (Diöze-

sanreferat Kirchenmusik) zur Erstberatung einzuschalten. Durch den Beauftragten für

das Orgelwesen werden die grundsätzlichen Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise

festgelegt. Die künstlerische Gestaltung des Orgelprospektes wird durch den Orgel-

beauftragten begleitet und in der Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Für die

technische Umsetzung wird der Orgelbeauftragte das Hinzuziehen eines Orgelsachver-

ständigern empfehlen (siehe Kapitel C 2.8 „Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten“).

Orgelsachverständiger:

Die konkrete Planung und Disposition einer neuen Orgel bzw. eines Orgelumbaues wird

nach Festlegung der grundsätzlichen Vorgaben (siehe Orgelbeauftragter) durch einen

Orgelsachverständigen begleitet. Der Orgelsachverständige steht der Kirchenstiftung im

gesamten Verfahren zur Seite. Er erarbeitet eine Ausschreibung, legt eine Firmenliste

fest, erstellt nach Vorliegen der Angebote ein Vergabegutachten, betreut die Vertrags-

gestaltung mit dem Orgelbauer und nimmt die erbrachte Leistung an der Orgel nach

Fertigstellung ab. Darüber hinaus berät der Orgelsachverständige in allen Fragen zur

Wartung und zu Wartungsverträgen. Der Abschluss von Wartungsverträgen wird durch

den Orgelsachverständigen verbindlich geprüft.