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Schmuck und Pflege

Weiterführende Texte:

aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 7.2

7.2.1 Schmuck

Schmuck hebt Schönes hervor und bringt Wertvolles zur Geltung. Deshalb werden seit

alter Zeit die Kirchen und besonders der Altarbereich mit Blumen geschmückt. Dazu

einige Hinweise:

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Grundsätzlich ist die dienende Funktion des Schmucks zu beachten: Das zu

schmückende Objekt sollte durch den Schmuck unterstrichen und nicht verdeckt

werden.

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Wie bei allen Ausstattungselementen gilt auch für den Schmuck das Gebot der „edlen

Einfachheit“ (SC 34). Der Aufwand sollte den verschiedenen liturgischen Anlässen und

Zeiten entsprechend abgestuft sein (vgl. SC 124).

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Bei der Planung eines Kirchenraumes sollte auch eine sinnvolle Ausschmückung durch

Blumen mitbedacht werden.

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Von der Verwendung künstlicher Blumen ist abzusehen. Auch Paramente und Instal-

lationen aus textilem Material eignen sich zur Ausschmückung von gottesdienstlichen

Räumen und Orten. Qualität sowohl der Stoffe als auch ihrer künstlerischen Verar-

beitung und Harmonie mit den Anforderungen des Raumes sind wichtige Gesichts-

punkte bei der Auswahl und Platzierung solcher Schmuckelemente.

7.2.2 Sorge um die Ausstattung

Eine der Würde des Ortes entsprechende, arbeitssparende und kostengünstige Pflege

sollte bei der Planung und bei der Auswahl der Materialien für die Kirche und ihre

Einrichtung mitbedacht werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Kirchenraum

und alles, was zu seiner Ausstattung gehört, nicht Eigentum der jeweiligen Verantwort-

lichen in einer Gemeinde und damit ihrer Verfügbarkeit entzogen sind. Sie wurden der

gegenwärtigen Generation nur treuhänderisch zur Bewahrung und Verwaltung anvertraut,

um an kommende Generationen weitergegeben zu werden. Das wurde in der Regel

durch eine besondere Segnung zum Ausdruck gebracht. Eine Gemeinde kann nicht

Vorhandene Kunstdenkmäler und Bilder

Vor einer Änderung im Kirchenraum sollten alle Ausstattungsgegenstände der Kirche

inventarisiert werden. Vorhandene Kunstwerke in der Kirche, z.B. Figuren oder

Figurengruppen, Bilder, etc., die als Denkmal eingestuft, von künstlerischem Rang

oder anderweitig für den Ort von hoher, ideeller Bedeutung sind, müssen grundsätzlich

erhalten werden. Verloren gegangene Kunstwerke sollten hingegen nicht rekonstruiert, es

soll vielmehr die Möglichkeit nach zeitgenössischen Ausdrucksformen gesucht werden.