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2.3 Raum der Gläubigen

Orgel und Chor

Die Orgel und andere Instrumente stützen die tätige Teilnahme der Gläubigen, sind daher

auch im Raum der Gläubigen zu verorten, ebenso der Chor.

Weiterführende Texte:

aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 4.3.

Besondere Sorgfalt erfordert die Planung der Orte für die musikalischen Dienste, die

Sänger/innen und Instrumentalist/innen:

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Der Sängerchor ist ein Teil der Gemeinde. Daher sollte für ihn ein Ort gewählt werden,

der ihm einerseits die volle Teilnahme am Gottesdienst ermöglicht, andererseits seinen

besonderen Dienst zur Geltung bringt und seinen musikalischen Dienst erleichtert.

Deshalb ist eine Aufstellung des Sängerchores im Rücken der Gemeinde bzw. auf einer

weit entfernten Empore aus liturgischen Gründen nicht günstig. Gegebenenfalls müsste

man jedoch einen Kompromiss zwischen liturgischen und akustischen Erfordernissen

suchen.

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Was den Ort des Organisten / der Organistin (und gegebenenfalls anderer Instru-

mentalist/innen) angeht, ist zu bedenken, dass sie in der heutigen Liturgie einen

besonderen liturgischen Dienst versehen, der einen engen Kontakt mit dem Gottes-

dienstleiter und anderen Mitwirkenden sowie mit der Gemeinde erfordert.

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Das Eingebundensein des Organisten / der Organistin in den liturgischen Vollzug muss

bei der Planung einer Orgel im Blick sein.

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Bei der Planung des Raumes ist zu berücksichtigen, dass weitere Instrumente, insbe-

sondere auch elektronische und damit auch deren Spieler, in den liturgischen Vollzug

mit eingebunden sind. Dazu ist es notwendig, entsprechende Elektroanschlüsse

vorzusehen.