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Priestersitz und Sedilien für liturgische Dienste

Der Priestersitz ist gestalterisch gegenüber den anderen Sitzen hervorgehoben. Eventuell

ist eine kleine Seitenablage (z.B. für das Gotteslob) vorhanden. Der Priestersitz kann

auch allein, d.h. ohne Assistenzstühle, stehen.

Andere Sitze, z.B. für Ministranten, Lektoren, Kantoren und Kommunionhelfer, können

(müssen aber nicht) neben dem Priestersitz sein und sollen schlichter als dieser

ausgeführt werden. Es sollen ausreichend Sitze oder Bänke für viele Ministranten (z.B.

an Hochfesten) eingeplant werden. Für die liturgischen Dienste ist die Möglichkeit des

Kniens einzuplanen, allerdings nicht im Sinne einer zusätzlichen Kniebank.

Weiterführende Texte:

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aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 4.2.

Die gottesdienstlichen Versammlungen erfordern in der Regel den Dienst der Leitung.

Die bedeutendste gottesdienstliche Versammlung, die Eucharistiefeier, wird von einem

Bischof oder Priester geleitet. Deshalb ist der festgelegte Priestersitz (sedes cele-

brantis / praesidentiae / praesidentialis) ein wichtiger Ort und ein Orientierungspunkt in

jedem Gottesdienstraum. Andere gottesdienstliche Formen erfordern ebenfalls einen

geeigneten Sitz für ihre Leitung. Bei der Planung des Ortes für den Vorsitz der gottes-

dienstlichen Versammlungen sind folgende Überlegungen bedenkenswert:

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Der Priestersitz soll die Aufgabe und den Dienst der Leitung in schlichter Weise

zum Ausdruck bringen. Er darf nicht den Eindruck eines Throns oder einer Kathedra

erwecken.

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Er ist so zu platzieren, dass die von ihm aus zu leitenden liturgischen Vollzüge (zum

Beispiel Eröffnungs- und Schlussteil der Messe) optisch und akustisch angemessen

erfolgen können.

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Eine Buchablage (kein Lesepult) in der Nähe des Sitzes ist empfehlenswert.

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Für Konzelebranten und Diakone sind Sitze vorzusehen.

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Wenn eine durchgehende Bank für die besonderen Dienste vorhanden ist, sollte der

Platz des Priesters erkennbar sein.

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Der Priestersitz sollte nicht vor einem Hintergrund stehen, dessen Ausgestaltung

(Farbe, Licht) vom Leitungsdienst ablenkt.

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Für den nichtpriesterlichen Leitungsdienst ist eine andere geeignete Sitzgelegenheit

vorzusehen.