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Stand 01.01.2019

z. B. bei der Feier der Kindertaufe die Eröffnung im Eingangsbereich, die Wortverkün-

digung am Ambo, der Taufakt am Taufbrunnen und der Abschluss der Feier am Altar. Der

Wechsel von einem Ort zum andern, ggf. in Prozession, sollte ohne Behinderung möglich

sein. Die herkömmlichen Taufbecken dienten in erster Linie der Aufbewahrung des

Taufwassers das ganze Jahr hindurch. Heute wird – außerhalb der Osterzeit – in jeder

Tauffeier das Taufwasser geweiht. Von daher ergeben sich neue Anforderungen und

Möglichkeiten für die Gestalt des Taufbrunnens. Die Symbolik des lebendigen Wassers

kann besonders anschaulich werden, wenn es sich um fließendes Wasser handelt.

Es sollte auch möglich sein, das Taufwasser anzuwärmen, und ggf. in einem Gefäß

aufzufangen. Ein Abfluss für das Taufwasser ist vorzusehen. Höhe, Größe und Gestalt

des Taufbrunnens sollten so bemessen sein, dass die Taufe auch durch Eintauchen in

das Taufwasser erfolgen kann. In der Gesamtkonzeption eines Taufortes sollten auch der

Platz für die Osterkerze und für die heiligen Öle sowie der Behälter für das Weihwasser

mitbedacht werden.

aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 996.

996. Das Baptisterium, d.h. der Ort, an dem die Taufquelle sprudelt oder der Taufstein

aufgestellt ist, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde

der Feier, in der Christen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren

werden. Der Taufbrunnen kann sich in einer eigenen Kapelle innerhalb oder außerhalb

der Kirche befinden oder im Kirchenraum selbst im Blickfeld der Gemeinde aufgestellt

sein. In Zukunft muss er so errichtet werden, dass sich eine größere Zahl von Gläubigen

um ihn versammeln kann.

In Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind, können bei Renovierungen, künstlerischer

Neugestaltung etc. Taufsteine erneuert bzw. neu errichtet werden, wenn die Kirche

ein „Taufrecht“ hat. Dies sind automatisch alle Seelsorgestellen, die in der Bistums-

matrikel von 1997 als Exposituren und Benefizien geführt werden. Bei allen anderen

Kirchen (Filial- und Nebenkirchen oder Kirchen, die in anderen Verzeichnissen evtl. als

Exposituren, Kuratien oder Benefizien geführt werden) ist der Eintrag in der Bistums-

matrikel maßgeblich für die Entscheidung.