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2.2 Altarraum

Altar mit Kredenz, Leuchter und Kreuz

Besteht bereits ein geweihter Steinaltar, so ist dieser zu erhalten. Die Mensa wird nicht

verändert (zugeschnitten, zerteilt, usw.), Standort und Unterbau können verändert

werden. Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein (z.B. keine

Durchbohrungen für Kabel). Ein neuer Altar in Kirchen soll feststehend gebaut werden,

also unentfernbar sein. Material des Altars: normalerweise Naturstein. Andere Materialien

müssen vom Ordinarius (Bischof oder Generalvikar) genehmigt werden. Glas und Holz

scheiden für die Altarplatte aus. In sehr kleinen Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind und

nur einen Hochaltar haben und in denen nur werktags die Messe gefeiert wird, muss

nicht zwingend ein umschreitbarer Altar („Volksaltar“) eingebaut werden. Der Priester

steht dann weiterhin im zweiten Teil der Messe zum Hochaltar. Der zuständige Pfarrer hat

den theologischen Sinn dieser Zelebrationsrichtung (Weggemeinschaft, „Ostung“, „versus

crucem“) der Gemeinde zu erläutern.

Die Kredenz ist seitlich an der Wand zu planen (in der Regel beweglich) und sehr schlicht

zu halten. Sie soll ausreichend groß sein zum Abstellen für Kelch, Hostienschalen, Wein

und Wasser, Lavabo, Messbuch.

Das Altarkreuz steht auf dem Altar oder - wenn es das Vortragekreuz ist - in unmittelbarer

Nähe, also gleich am Altar.

Weiterführende Texte:

aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 48. 922. 975.

48. Der Altar soll entsprechend den rechtlichen Bestimmungen errichtet und gestaltet

sein. Vor allem soll er einen Platz einnehmen, der wirklich den Mittelpunkt des Raumes

bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.

922. An sich wird der Altar Gott allein geweiht, denn ihm allein wird das eucharistische

Opfer dargebracht. Von daher ist der Brauch der Kirche zu verstehen, Gott auch die

Altäre zu weihen, mit denen Heilige geehrt werden sollen. Das drückt der heilige

Augustinus mit den Worten aus: „Keinem der Märtyrer, sondern dem Gott der Märtyrer

errichten wir an den Gedenkstätten der Märtyrer Altäre.“ Dennoch kann der Brauch,

Altäre zu Ehren der Märtyrer Gott zu weihen, wo es angebracht erscheint, beibehalten

werden; man muss jedoch den Gläubigen deutlich erklären, dass der Altar allein Gott

geweiht wird. In neuen Kirchen sollen daher keine Statuen oder Bilder von Heiligen

auf den Altar gestellt werden. Ebenso stelle man Heiligenreliquien, wenn sie das Volk

verehren soll, nicht auf die Altarmensa.