Table of Contents Table of Contents
Previous Page  49 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 49 / 419 Next Page
Page Background

49

Hortgruppen und Schulkindbetreuung

Der Bestand wird fortgeführt. Ausweitungen erfolgen nicht. Allerdings soll bei freiwer-

denden Regelgruppenräumen, bestehender Zweckbindung und überschaubaren Umbau-

maßnahmen eine Raumumnutzung möglich sein. Hierzu ist ein Genehmigungsvorgang

mit Stellungnahme der Fachberatung Kindertagesstätten zum anerkannten Bedarf und

pädagogischen Konzept, die Stellungnahme des Diözesanbaureferats und die stiftungs-

aufsichtliche Genehmigung erforderlich. Die Übernahme von Betriebsträgerschaften in

bestehenden Gebäuden (z. B. Schulräumen) ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Abgabe von Kindertagesstätten

Über die Abgabe von Kindertagestätten in Bau- und/oder Betriebsträgerschaft einer

Kirchenstiftung entscheidet grundsätzlich die Ordinariatskonferenz.

Diese Richtlinien ersetzen die bisherigen in den Baurichtlinien enthaltenen Regelungen.