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Stand 01.01.2019

2.3 Rahmenbedingungen / Parameter

Bedarf:

Anhand der aktuellen diözesanen Raumprogramme lassen sich die bedarfsgerechten

Flächen in Bezug auf die Größe der Pfarrei nach Anzahl der Katholiken mit Haupt-

wohnsitz bestimmen. Gebäude, die diese vorgegebenen Flächen über- oder unter-

schreiten, sind nicht bedarfsgerecht und müssen, im Rahmen der Möglichkeiten, dem

Bedarf angepasst werden.

Bauliche Voraussetzungen:

Vor allem die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz, Energieeffizienz und

der allgemeinen Bauausführung sind verpflichtend einzuhalten. Dies ist eine Frage der

Abwägung des erforderlichen finanziellen Aufwands, der den Kosten für einen Neubau

nach Raumprogramm der Diözese gegenüberzustellen ist. Nicht immer lässt sich die

wirtschaftlich günstigere Lösung auch umsetzen (Denkmalschutz, Städtebau). Für

Neubauten von Pfarrhäusern, Pfarr- und Jugendheimen sowie Kindertagesstätten werden

neben den diözesanen Raumprogrammen Kostenobergrenzen vorgegeben (siehe Kapitel

C 4 „Kostenobergrenzen für Neubauten“).