Table of Contents Table of Contents
Previous Page  42 / 419 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 42 / 419 Next Page
Page Background

42

Stand 01.01.2019

Das Vorhalten eines Gebäudes für eine Nutzung, die nicht oder nicht auf Dauer gesichert

ist, kann aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertreten werden. Gebäudebe-

stand, der nicht dem Bedarf entspricht, sollte bedarfsgerecht gemacht werden (Neubau,

Erweiterung, Rückbau, Abbruch, Verkauf, Vergabe im Erbbaurecht)

.