Kapitel F

265 F Energieleitlinien

266 Stand 01.01.2024 F Energieleitlinien F 1 Einführung F 2 Energiebewusstes Nutzerverhalten 2.1 Effizientes Heizen 2.2 Richtiges Lüften 2.3 Überprüfung der Beleuchtung 2.4 Wasser - Durchlaufbegrenzer (Perlator) 2.5 Einsatz elektrischer Geräte 2.6 Hydraulischer Abgleich 2.7 Austausch der Umwälzpumpe 2.8 Weitere Vorgehensweise 2.9 Checkliste F 3 Professionelle Energiekonzepte 3.1 Phase 1: Grundlagenermittlung 3.2 Phase 2: Bauliche Gebäudebewertung 3.3 Phase 3: Ausarbeitung von Maßnahmen 3.4 Phase 4: Innovative Energieversorgung über Erneuerbare Energien 3.5 Phase 5: Abschließender Gesamtmaßnahmenkatalog 3.6 Umsetzungsbegleitung 3.7 Bauftragung und Qualitätssicherung bei professionellen Energiekonzepten 269 273 274 277 278 279 279 280 281 282 283 285 286 286 287 288 291 291 292

267 F 4 Bauliche Maßnahmen im Bestand 4.1 Energetische Gebäudesanierung 4.2 Erneuerung der Heizungsanlage 4.3 Arten der Wärmeerzeugung sowie eingesetzte Energieträger 4.4 Errichtung von Photovoltaikanlagen 4.5 Einsatz von Gebäudeleittechnik 4.6 Fördermöglichkeiten F 5 Energieausweis F 6 Kirchen 6.1 Erfassung des Ist-Zustandes 6.2 Anforderungen an das Raumklima 6.3 Einflussfaktoren zur Temperierung von Kirchengebäuden 6.4 Technische Übersicht über mögliche Temperiersysteme 6.5 Empfohlene Vorgehensweise bei der Wahl der Temperierung 295 296 301 302 306 309 310 313 319 322 323 330 332 338

268 Stand 01.01.2024

269 Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle sind begrenzt vorhanden, der Ausstieg aus der Atomenergie ist in Deutschland bereits geschehen. Vor diesem Hintergrund muss ein Umdenken in der Weltbevölkerung eintreten, um unsere noch vorhandenen Ressourcen zu schonen und den Raubbau an dem Planet Erde zu stoppen. Deutschland nimmt in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle ein und hat mit der angestrebten Energiewende und deren ehrgeizigem Ziel, bis 2050 rund 80 % unserer Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen, ein weltweit einzigartiges Programm angeregt. Die Energiewende und die angestrebte Reduktion der Treibhausgase können jedoch nur erreicht werden, wenn in der breiten Basis ein Umdenken, hin zum bewussten Umgang mit Energie und Ressourcen, stattfindet. Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen. Wir alle sind aufgefordert, unseren Teil zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen. Auch das Bistum Regensburg ist sich dieser Verantwortung bewusst und will als Vorbild für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger hier ein Zeichen setzen. Das Bistum möchte konsequent die Ökoenzyklika Laudato Si´ von Papst Franziskus umsetzen und gemäß der Handlungsempfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz „Schöpfungsverantwortung als kirchlicher Auftrag“ einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Jahr 2019 hat sich die Diözese Regensburg mit der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes auf den Weg gemacht und sich selbst verpflichtet, bis zum Jahr 2030 50 % der CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 2017/18 (Ist-Zustand Klimaschutzkonzept) einzusparen. F 1 Einführung

270 Stand 01.01.2024 Es wurde ein Maßnahmenkatalog für die Handlungsfelder ,Gebäude‘, ,Mobilität‘ und ,Beschaffung‘ erarbeitet. Die Zielformulierung im Handlungsfeld ,Gebäude‘ lautet: - Reduzierung des Energieverbrauchs im kirchlichen Gebäudebestand und Abkehr von der Verwendung fossiler Brennstoffe für die Gebäudebeheizung - Gebäudenutzungskonzepte: Reduzierung des Gebäudebestands - Überarbeitung der Baurichtlinien / Energieleitlinien / Zuschussrichtlinien - Umsetzung effizienter Baumaßnahmen - Solaroffensive / Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen - Verpflichtender Erhebungsbogen mit energierelevanten Daten im Vorfeld einer Sanierungsmaßnahme Sehen Sie diese Energieleitlinien als Chance Ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Energie zu leisten. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Fachstelle Umwelt- und ökosoziale Gerechtigkeit. Ansprechpartnerin ist die Fachstelle Klimaschutz-Management. (https://www.oekosoziales-bistum-regensburg.de/mitmachen-beim-klimaschutzkonzept)

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272 Stand 01.01.2024

273 Abweichend gelten aktuell folgende zeitlich begrenzte Verordnungen: - EnSimiMaV vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 Unter nicht- und gering-investiven Maßnahmen werden energetisch wirksame Maßnahmen verstanden, die ohne bzw. mit geringem Kosteneinsatz realisiert werden können, im Wesentlichen über ein angepasstes Nutzerverhalten. Hierzu zählt die Information der Pfarrer, Kirchenpfleger, Mitarbeiter bzw. Bewohner, wie und wo Energie gespart werden kann. Zudem stellen nicht-investive Maßnahmen eine optimale Ergänzung zu investiven Maßnahmen dar. Erst durch ein angepasstes Nutzerverhalten kann das volle Energieeinsparpotential bei Gebäuden seine Wirkung entfalten. Das Nutzerverhalten ist umso bedeutender, da falsches Verhalten die investiven Maßnahmen in ihrer Wirkung stark einschränken kann. So nützen beispielsweise die effizientesten Heizungssysteme wenig, wenn die Nutzer ein falsches Lüftungsverhalten an den Tag legen. Nicht- bzw. gering-investive Maßnahmen besitzen zudem den großen Vorteil, dass sie direkt vor Ort von jedem Nutzer auf einfache Art und Weise umgesetzt werden können. Worauf muss der Nutzer vor Ort achten, um den Energieverbrauch ohne hohe Investitionen weiter zu senken? - Effizientes Heizen - Richtiges Belüften - Überprüfung der Beleuchtung - Richtiger Einsatz elektrischer Geräte F 2 Energiebewusstes Nutzerverhalten

274 Stand 01.01.2024 2.1 Effizientes Heizen Grundsätzlich gilt, dass in Wohngebäuden Temperaturen von 19 bis 22°C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 35 bis 60 % eingehalten werden sollten, um das Raumklima als behaglich zu empfinden. Heize ich denn richtig? Häufig werden Räume überheizt, das heißt es werden Temperaturen von über 22° bis 24°C eingestellt. Durch die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C kann der Energieverbrauch um bis zu 6 % gesenkt werden. Natürlich müssen dabei die Nutzungsarten der Räume und der Gebäude beachtet werden. Grundsätzlich kann man sich an den folgenden Richtwerten zur Einstellung der Raumtemperatur orientieren: Die Einstellung der Raumtemperaturen kann z.B. durch den Hausmeister oder Kirchenpfleger in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Die korrekte Temperierung von Kirchen wird separat im Kapitel F 6 behandelt. Raumart Richtwert Raumtemperatur Standard - Thermostat Stufe Wohnräume 20 - 22°C 3 Büro, Arbeitsräume 19 - 22°C 3 Korridore, Treppenhäuser, Toiletten 16 - 18°C 1 - 2 Klassenzimmer, Horte, KiGa 21 - 23°C 3 (- 4) Pflegezentren, Altersheime 21 - 24°C 3 (- 4) Werkstätten 12 - 20°C 1 - 3 Lagerräume, Garagen 4 - 8°C (unbeheizt) *

275 Wie können diese Temperaturen dauerhaft eingestellt werden? Die Temperatur in jedem Raum sollte je nach Nutzung zu regeln sein. Dies kann auf mehrere unterschiedliche Arten erfolgen. Das Gebäude verfügt über eine zentrale Heizungsregelung: - Richtige Heizkurve auswählen: Zur Regelung der Vorlauftemperatur sind im Regelgerät Heizkurven hinterlegt, die die Abhängigkeit der Vorlauftemperatur von der Außentemperatur beschreiben. Je nach Einstellung ergeben sich unterschiedliche Heizkurven. Hydraulischer Abgleich der Heizung wird in Kapitel 2.6 separat behandelt - Während der Nacht und an Wochenenden / Feiertagen sind die Raumtemperaturen abzusenken (Heizung aus oder Vorlauftemperatur absenken). Wichtig: In der Regel soll eine Raumtemperatur von 16°C nicht unterschritten werden. - Heizanleitung für jeden Raum erstellen und als Aushang gut lesbar (z.B. an der Türe) veröffentlichen Abbildung 1: Bedienung Heizungsthermostat (Quelle: CO2-Online)

276 Stand 01.01.2024 Das Gebäude ist mit einer Einzelraumregelung ausgestattet: - Raumspezifisches Heizungsprogramm kann in der Steuerung hinterlegt werden, d.h. jeder Raum kann einzeln, zeitlich individuell beheizt werden. Hat der Zustand meiner Heizungsanlage einen Einfluss auf die Raumtemperatur? Mit einer optimal eingestellten Heizungsanlage lassen sich die Heizkosten erheblich senken und der Wirkungsgrad der gesamten Anlage erhöhen. Wie hoch die möglichen Einsparungen sind, hängt natürlich vom aktuellen Zustand der Heizungsanlage ab. Die folgenden Maßnahmen stehen für die Optimierung der Heizungsanlage zur Verfügung: Regelmäßige Wartung der Heizungsanlage Ungewartete Heizungsanlagen können die Betriebskosten in die Höhe treiben und die Umwelt belasten. Im Heizkessel bilden sich mit der Zeit Ablagerungen, die die Wärmeabgabe beeinträchtigen und den Energieverbrauch steigern. Eine regelmäßige Wartung der Wärmeerzeuger ist für einen effizienten Betrieb daher unerlässlich. Bei dem jährlich wiederkehrenden Kundendienst wird neben der Funktionsprüfung der Regelung, der Brenner und der Kessel gereinigt, begutachtet und defekte Teile ausgetauscht. Zudem können mit dem Fachpersonal vor Ort mögliche regelungstechnisch anspruchs- volle Änderungen vorgenommen werden. Entlüften Sie die Heizkörper in regelmäßigen Abständen Die Entlüftung der Heizkreise zum Beginn der Heizperiode ist dringend zu empfehlen, da bei Lufteinschlüssen die Heizleistung der Wärmeübertrager (z.B. Heizkörper) geringer ausfällt und somit zum Erreichen der eingestellten Heizleistung höhere Vorlauftemperaturen bzw. eine höhere Pumpenleistung notwendig wird. Isolieren Sie ungedämmte Heizungsleitungen Auf eine fachgerechte Isolierung aller warmwasserführenden Leitungen ist zur Minimierung von Verlusten zu achten. Dabei ist zu beachten, dass auch sämtliche Armaturen wie Pumpen, Schieber, Verteiler und Ventile gedämmt sind.

277 2.2 Richtiges Lüften Richtiges Lüften ist vor allem in Gebäuden ohne geregelte Lüftungstechnik wichtig, um ein gesundes Raumklima zu schaffen, Schimmelbefall zu vermeiden und die Heizkosten möglichst niedrig zu halten. Ein paar einfache Lüftungstipps helfen, die Feuchtigkeit aus dem Gebäude zu entfernen. Hinweis: Kirchen stellen auch hier einen Sonderfall dar und werden in Kapitel F 6 detailliert behandelt. Wie lüfte ich richtig? - Faustregel: Zwei bis viermal täglich Lüften, je nach Nutzung der Räume. Die Dauer des Lüftungsvorgangs variiert je nach Jahreszeit und der damit verbundenen klimatischen Verhältnisse. Empfehlung nach DIN 1946-6: - Querlüften bei weit geöffneten, gegenüberliegenden Fenstern ist effektiver als die Fenster über lange Zeit gekippt zu lassen. - Während des Lüftens Heizkörperthermostat unter dem Fenster geschlossen halten. - Gekippte Fenster bewirken nur einen gewissen Luftaustausch. Die Spaltlüftung ist vor allem im Winter und in Feuchträumen nicht empfehlenswert. Das Fenster wird lediglich gekippt, um die frische Luft eindringen zu lassen. Besonders über einen längeren Zeitraum hinweg ist von dieser Lüftungsart abzuraten. Denn hierbei kühlt die Fensterleibung stärker ab und die Gefahr von Tauwasser und damit Schimmelbildung an den Leibungen steigt. Besser: Stoßlüften! Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 5 Min. 5 Min. 10 Min. 15 Min. 20 Min. 30 Min. 30 Min. 30 Min. 15 Min. 20 Min. 10 Min. 5 Min.

278 Stand 01.01.2024 - Lüftungsvorgang kann mit einem sog. Thermo-Hygrometer überprüft werden, welches die relative Luftfeuchtigkeit im Raum misst. Diese sollte nur kurzzeitig 60 % übersteigen. Ansonsten besteht Schimmelgefahr! 2.3 Überprüfung der Beleuchtung Alte und ineffiziente Beleuchtungsanlagen verbrauchen sehr viel Energie und führen so zu unnötigen Kosten. Eine herkömmliche Glühbirne zum Beispiel wandelt 95 % der aufgenommenen Energie in Wärme um. Deshalb wurde in der Ökodesign - Richtlinie 2019 / 2020 festgelegt, dass Leuchtmittel und Leuchten, die die Mindest - Effizienzgrenze nicht erreichen, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für fast alle Anwendungen gibt es aber LED-Ersatzlampen, die sich innerhalb weniger Monate durch ihre Effizienz amortisieren. Zudem sind LEDs langlebiger und haben eine höhere Lichtausbeute. Wie kann ich die Beleuchtungszeiten an die Nutzung des Gebäudes anpassen? In den WC-Räumen und wenig frequentierten Gebäudeteilen wie Eingangsbereich, Treppenhaus und Garderobe sollte das Licht nur bei Bedarf eingeschaltet werden. Oftmals sind in WC-Bereichen die Beleuchtungen den ganzen Tag in Betrieb. Um die Sensibilisierung der Mitarbeiter zu erhöhen, sollten in diesen Bereichen Hinweisschilder angebracht werden. Alternativ kann die Nachrüstung von Bewegungsmeldern oder Tastschalter mit Zeitschaltung sinnvoll sein. Dies ist meist mit geringen Investitionskosten verbunden, die damit erzielbaren Einsparungen sind hingegen hoch. Somit hat sich diese Anschaffung innerhalb kurzer Zeit bezahlt gemacht. Im Außenbereich ist es oft sinnvoll Beleuchtungen mit Bewegungsmelder nachzurüsten, um eine minimal notwendige Laufzeit zu erzielen. Lüftungsart / Fensterstellung Luftwechsel pro Stunde Ungefähre Lüftungsdauer um einen Luftwechsel zu erzielen Bewertung Spaltlüftung ca. 1 - 2 30 - 60 min - Stoßlüftung ca. 9 - 12 4 - 8 min + Querlüftung ca. 40 1 - 2 min ++

279 2.4 Wasser - Durchlaufbegrenzer (Perlator) Wasser-Durchflussbegrenzer, auch Perlatoren oder Strahlregler genannt, lassen sich schnell und mit wenig Kostenaufwand selbst einbauen. Bei deren Verwendung wird die Wassermenge durch Zumischung von Luft reduziert. Dabei wird nicht nur Wasser eingespart, sondern durch einen geringen Warmwasserverbrauch auch Energie. 2.5 Einsatz elektrischer Geräte Durch die vollständige Deaktivierung von elektrischen Geräten kann der Stromverbrauch konsequent reduziert werden. Zur Vermeidung von Standby-Stromverbrauch wird empfohlen, vor allem im Bereich von Büroräumen die Rechner und Bildschirme mit schaltbaren Steckdosenleisten auszurüsten und nach Arbeits- bzw. Benutzungsende die Geräte stromlos zu schalten. Bei der Neuanschaffung von elektrischen Geräten ist grundsätzlich auf die Energieeffizienzklassen zu achten. Dabei sollte im Hinblick auf die Energie- und Kosteneinsparung auf eine hohe Effizienz geachtet werden. Die Effizienzklassen sind eingeteilt in die Effizienzstufen G bis A. Dabei werden Geräte der Klasse A als sehr effizient bezeichnet. Geräte aus der Kategorie G werden als ineffizient betrachtet und weisen somit einen hohen Stromverbrauch auf. Abbildung 3: Beispielhaftes EU-Label mit den Energieeffizienzstufen (Quelle: Verbraucherzentrale)

280 Stand 01.01.2024 2.6 Hydraulischer Abgleich Aktueller Hinweis: Aufgrund der aktuellen Energiekrise und den politischen Entwicklungen in Europa hat die Bundesregierung zum Energiesparen aufgerufen. Unter anderem durch die sogenannte „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ EnSimiMaV. Diese gilt seit dem 01.10.2022. Diese beinhaltet Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Dafür müssen beispielsweise die aktuellen Heizungen geprüft und (bei Erdgasheizungen) optimiert werden. Ein hydraulischer Abgleich ist bei Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², bzw. bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 verpflichtend. Die komplette Verordnung kann unter diesem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. Das Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Das heißt: Wasser fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Dadurch kann es sein, dass Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, zu wenig Heizwasser abbekommen. Bei nahen Räumen mit zu viel Wasserdruck, kann das Thermostatventil nicht mehr sauber arbeiten. Oft wird bei solchen Problemen einfach die Vorlauftemperatur oder der Pumpendruck erhöht – das ist aber keine energiesparende Lösung. Zudem können hierdurch Geräusche entstehen, zum Beispiel ein Rauschen oder Pfeifen. Ob und in welchem Maße eine Energieeinsparung tatsächlich zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Es kann zum Beispiel sein, dass durch den Abgleich nun endlich alle Räume gut beheizbar werden und dadurch Ihr Verbrauch sogar ansteigt. Sinnvoll kann ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich bei allen Gebäuden sein – unabhängig vom Baujahr. Es gibt einige Sonderfälle: In Gebäuden mit Fußbodenheizung, Wandheizung oder gemischten Heizungsformen sowie bei „Einrohr-Heizungen“ ist der hydraulische Abgleich möglich, aber wesentlich aufwendiger durchzuführen.

281 Wichtig: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Optimierung der Regelung gehört in die Hände eines Fachmannes. Die Kosten sind von der Größe des Objektes abhängig. Legen Sie Wert darauf, dass Ihnen hinterher die kompletten Berechnungsunterlagen ausgehändigt werden. Also nicht nur eine Bestätigung, dass der Abgleich durchgeführt wurde, sondern eine Auflistung mit: - Dokumentation der Wärmeleistung für jeden Heizkörper, - Dokumentation der Einstellung jedes Ventils, - Vorlauftemperatur-Einstellung, - und Pumpeneinstellung. So können Sie zum einen sicher sein, dass der Abgleich fachgerecht durchgeführt wurde. Zum anderen können Sie dann auch – falls jemand die Anlage verstellt – jederzeit wieder die ursprünglichen Werte einstellen. Sollte sich etwas an der Wärmedämmung des Gebäudes ändern oder sollten Heizkörper geändert werden, kann die Dokumentation als Grundlage für eine Korrektur des Abgleichs herangezogen werden. 2.7 Austausch der Umwälzpumpe In Bestandsgebäuden werden die Heizkreise häufig durch stufengeregelte Umwälz- pumpen versorgt. Die alten ungeregelten Standardpumpen arbeiten ununterbrochen mit konstant hoher Leistung, egal ob mehrere oder alle Ventile der Heizkörper zugedreht sind. Diese Pumpen können nicht erkennen, welche Pumpleistung für die momentane Einstellung der Heizkörper benötigt wird. Das kostet viel Energie. Zudem sind die Pumpen in älteren Heizungsanlagen oft überdimensioniert. Fast immer kann eine kleinere hocheffiziente Umwälzpumpe die alte Pumpe ersetzen. Eine hocheffiziente Heizungsumwälzpumpe erkennt aufgrund von Veränderungen des Wasserdrucks in der Leitung, welche Pumpleistung aktuell erforderlich ist, um alle aufgedrehten Heizkörper ausreichend zu versorgen. Sie reagiert darauf, indem sie ihre Pumpleistung den veränderten Druckverhältnissen anpasst. Wenn die Ventile der Heizkörper zugedreht werden, arbeitet die Hocheffizienzpumpe langsamer und verbraucht dadurch weniger Energie. Auch während der Nachtabsenkung der Heizung schalten diese Pumpen zurück.

282 Stand 01.01.2024 Ein Austausch und Ersatz dieser Pumpen durch hocheffiziente elektronisch geregelte Umwälzpumpen hat sich in der Regel bereits nach wenigen Jahren amortisiert. Der Stromverbrauch je Pumpe kann bis zu 75 % gesenkt werden. 2.8 Weitere Vorgehensweise Bereits einfache Veränderungen im Nutzerverhalten haben große Auswirkungen auf den Energieverbrauch einer Liegenschaft. Alle im Vorfeld aufgeführten Maßnahmen wurden in einer übersichtlichen Check-Liste zusammengefasst (Kapitel 2.9). Oft reicht es aus, die einzelnen Punkte abzuarbeiten, um signifikante Veränderungen in den Verbrauchswerten zu erzielen. Durch eine regelmäßige Erfassung der Verbrauchswerte mit Hilfe des elektronischen Auswertungsprogramms können die Auswirkungen dokumentiert werden. In manchen Fällen kann der energetische Zustand einer Liegenschaft nur durch eine bauliche Sanierung verbessert werden. In diesem Fall muss man sich über einen KV-Antrag auf Erstbesuch bei der Abteilung Planen und Bauen melden. Nach einer Prüfung durch die Abteilung Planen und Bauen können im Zuge eines professionellen Energiekonzeptes (Kapitel F 3) die konkreten Sanierungsmaßnahmen (Kapitel F 4) detailliert betrachtet werden.

283 2.9 Checkliste Schaubild zum Ausdrucken im Kapitel G Kapitel 2.1 vorhanden. Kirchengebäude erfordern eine erweiterte Betrachtung. Die zusätzlichen Anforderungen für Kirchenräume sind in Kapitel F 6 beschrieben. selbst erledigbar zum Teil selbst erledigbar von Fachmann durchzuführen Überprüfung der Raumtemperatur mit einem Thermometer X Optimierung der Heizungssteuerung X regelmäßige Wartung der Heizungsanlage für einen effizienten Betrieb X hydraulischer Abgleich der Heizung (kann mit jährlicher Wartung der Anlage verbunden werden) X Heizkörper regelmäßig entlüften für eine maximale Wärmeabgabe X richtiges Lüften zur Einsparung von Heizenergie (zu empfehlen ist Stoßlüften), wichtig: Heizkörperthermostat auf 0 - Stellung drehen X Überprüfung der Leuchtmittel und Beleuchtungssteuerung X elektrische Geräte ganz ausschalten, auch im Stand-By-Zustand wird Energie verbraucht X Wasser - Durchlaufbegrenzer X

284 Stand 01.01.2024

285 Die Erfassung des Ist-Zustandes durch die Akteure vor Ort bildet eine wichtige Grundlage für eine erste Bewertung des Gebäudebestandes. Schwachstellen und Handlungspotentiale können aufgedeckt werden, die Auswirkungen von nicht- oder gering-investiven Maßnahmen werden über die kontinuierliche Fortschreibung des elektronischen Auswertungsprogrammes überprüft und bewertet. Wird im Zuge dieser ersten Schritte deutlich, dass bauliche Maßnahmen nötig sind, um den energetischen Zustand des Gebäudebestandes zu verbessern, ist die Erstellung eines professionellen Energieeinsparkonzeptes durch ein externes Planungsbüro bzw. durch einen qualifizierten Energieberater unumgänglich. Eine verbindliche und standardisierte Vorgehensweise schafft eine umfassende und neutrale Entscheidungsgrundlage. Nachfolgende Punkte können auch als Leistungsbeschreibung für ein Leistungsverzeichnis dienen. F 3 Professionelle Energiekonzepte Phase 1 - Erfassung des Ist - Zustandes Phase 2 - Gebäudebewertung Phase 3 - Ausarbeitung von Einsparmaßnahmen Phase 4 - Innovative Energieversorgungskonzepte Phase 5 - Abschließender Maßnahmenkatalog Professionelles Energieeinsparkonzept Umsetzungsbegleitung

286 Stand 01.01.2024 3.1 Phase 1: Grundlagenermittlung Die Erfassung des Ist-Zustandes und dessen kontinuierliche Fortschreibung sind die wichtigsten Schritte und zugleich die wissenschaftliche Basis zur Entwicklung eines Maßnahmenkataloges in den untersuchten Liegenschaften der jeweiligen Kirchenstiftung. Als Datengrundlage dienen die Ergebnisse des elektronischen Erfassungsprogrammes. Diese Datenbasis wird durch die Verbrauchsdaten der letzten drei Kalenderjahre sowie der technischen Daten der Wärmeerzeuger, der Gebäudezustand und die Dokumentation des Nutzerverhaltens ergänzt. Wenn die Verbrauchsdaten nicht konsequent zugeordnet werden können, kann ggf. eine messtechnische Erfassung des Ist-Zustandes erfolgen. Aus den Daten werden spezifische Energiekennzahlen ermittelt und CO2-Bilanzen berechnet. Die Wärmebedarfe werden abschließend witterungsbereinigt sowie nachvollziehbar und übersichtlich dargestellt. 3.2 Phase 2: Bauliche Gebäudebewertung Die Gebäudebewertung soll einen Überblick über den aktuellen energetischen Zustand der Gebäude geben. Dazu werden die Gebäudehüllen sowie die technische Gebäudeausstattung untersucht und bewertet. Bei der Bewertung der Gebäudehüllen sind Flächenangaben durch die Fachstelle zur Verfügung zu stellen. Anhand des Baualters und Bauteilkatalogen, sowie bereits geschehene Sanierungsmaßnahmen, werden die U-Werte der Gebäudehülle ermittelt. Damit erfolgt eine Einstufung des wärmeschutztechnischen Zustandes des Gebäudes mit Abgleich der derzeitigen Anforderung des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Sanierungsfall. Zur Schwachstellen-Untersuchung kann ergänzend eine Gebäudethermografie erfolgen. Allerdings ist diese meist nur während der Wintermonate sinnvoll und unter bestimmten klimatischen Bedingungen möglich. Neben der Bewertung der Gebäudehülle folgt eine detaillierte Erfassung der heizungstechnischen Anlagen und Wärmeerzeuger, der Anlagen- und Regelungstechnik sowie der Wärmeverteilung und Heizungspumpen. Auch die Beleuchtung sollte Teil der Gebäudebewertung sein.

287 3.3 Phase 3: Ausarbeitung von Maßnahmen Bevor der Einsatz erneuerbarer Energiesysteme untersucht wird, gilt es objektspezifisch die Potenziale der Energieeffizienzsteigerung in der Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Heizungsregelung sowie der Wärmedämmung detailliert, fachlich und wirtschaftlich zu bewerten. Nicht- und gering-investive Einsparmaßnahmen Ein wichtiger Aspekt ist die Ausarbeitung nicht- und gering-investiver Maßnahmen über die Einbindung der Akteure vor Ort. Die Relevanz wurde bereits ausführlich im Kapitel F 2 beschrieben. Vor diesem Hintergrund sollen in Abstimmung mit allen Akteuren und Vertretern der einzelnen Liegenschaften gezielt geeignete Maßnahme ausgewählt und deren Umsetzung fachlich begleitet werden. Energieeffizienzsteigerung in der technischen Gebäudeausrüstung Aufbauend auf der dokumentierten technischen Gebäudeausstattung in Phase 2 erfolgt die Darstellung möglicher Einsparpotentiale durch Erneuerung der Heizungstechnik und Erneuerung der Beleuchtung. Darüber hinaus wird die Effizienzsteigerung durch mögliche Optimierungsschritte in der Anlagen- und Regelungstechnik untersucht (bspw. durch einen hydraulischen Abgleich etc.) Investive Maßnahmen: Wärmedämmung und Gebäudesanierung Weiterhin erfolgt die Darstellung von möglichen energetischen Sanierungsoptionen anhand der U-Werte vor und nach einer möglichen Sanierung. Auf Grundlage der ermittelten Hüllfläche können die Investitionen für die jeweiligen Gebäude dargestellt werden. Sanierungsmaßnahmen werden in intensiver Abstimmung mit der Bauverwaltung des Auftraggebers in kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzende Maßnahmen eingeteilt. Hierzu gehört auch die Untersuchung nach potenziellen Wärmebrücken. Dafür ist die Übergabe der detaillierten Wandaufbauten mit Ausweisung der geplanten Materialien Voraussetzung.

288 Stand 01.01.2024 Lüftungskonzept und Luftdichtheitskonzept Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist im Rahmen einer weitergehenden Sanierung empfohlen und für die Beantragung etwaiger Fördermittel (KfW-Effizienzhäuser, etc.) und Finanzierungszuschüssen erforderlich. Auch die DIN 1946-6 besagt, dass bei allen Neubauten oder Sanierungen, bei denen mehr als 1 / 3 der Fenster am Gebäude getauscht werden, beziehungsweise im Ein- familienhaus mehr als 1 / 3 der Dachfläche abgedichtet wird, ein Lüftungskonzept zu erstellen ist. Zunächst ist die Notwendigkeit der lüftungstechnischen Maßnahmen zu prüfen. Anschließend werden die Möglichkeiten zur Erreichung des erforderlichen Luftwechsels dargestellt und optimiert. Neben dem klassischen Lüftungskonzept erfolgt die Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes. Für alle erforderlichen Bauteile werden die Luftdichtheitsschichten festgelegt und graphisch gekennzeichnet. Diese sollten ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Planen und Bauen abgestimmt werden. Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der untersuchten Effizienzsteigerungsmaßnahmen Im Zuge eines vereinfachten Verfahrens werden die Investitionskosten der untersuchten Effizienzsteigerungsmaßnahmen über Bauteilkataloge und Marktdurchschnittspreise den damit verbundenen Energieeinspareffekten bei Strom bzw. Wärme gegenübergestellt. Nach den Vorgaben der Diözese (Zinssatz, Abschreibungszyklen, Energiepreissteigerungsraten, Sanierungsstand des Gebäudes, etc.) kann die Amortisationszeit aller Maßnahmen gebildet werden. Zusätzlich werden die Auswirkungen von möglichen baulichen Fördermöglichkeiten auf die Investitionskosten aufgezeigt. 3.4 Phase 4: Innovative Energieversorgung über Erneuerbare Energien Aufbauend auf dem Ist-Zustand und möglichen Einsparpotenzialen werden Möglichkeiten der thermischen Energieversorgung über innovative und erneuerbare Energiesysteme untersucht. Bei größeren Gebäuden oder möglichen Wärmeverbünden sollte eine geordnete thermische Jahresdauerlinie dargestellt werden, die als Dimensionierungsgrundlage unterschiedlicher Energiesysteme bzw. -erzeuger dient.

289 Im Hinblick auf die Beschlüsse aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2019 soll auf den Einsatz fossiler Energieträger soweit möglich verzichtet und der Einsatz erneuerbarer Energie forciert werden. Dimensionierung unterschiedlicher Energieversorgungskonzepte Unter Berücksichtigung bestehender Heizzentralen sind unterschiedliche Energieversorgungslösungen zu erarbeiten. Dafür dienen raumweise Heizlastberechnungen (Verfahren B) als Basis. Welche Varianten theoretisch denkbar sind, zeigt die folgende und nicht abschließende Aufzählung: - Wärmepumpe - Öl- oder Gas- Hybridsysteme mit Wärmepumpen - Biomasse (Pellet/Hackgut) - Solarthermie (als Ergänzung) - Anschluss an ein Nah- der Fernwärmenetz - Brennstoffzelle auf Basis Erneuerbarer Energieträger - Strom-Direktheizung bei nur sehr geringem Energiebedarf des Gebäudes, v.B. Passivhaus - PV-Anlagen (als Ergänzung) - Kombination aus obigen Möglichkeiten Weitere Varianten können sich je nach Gebäude-, Gebäudetyp und / oder Wärmebedarf durchaus als sinnvoll herausstellen. Das Bistum Regensburg ist sich seiner Verantwortung bewusst und möchte künftig auf den Einbau fossil befeuerter Wärmerzeuger verzichten. Die Umrüstung bestehender Anlagen muss nicht zwingend im Rahmen einer Generalsanierung erfolgen, sondern kann auch als Einzelmaßnahme (ggf. mit Zuschuss über den Klimafonds, vergleiche Kapitel G 2.2 „Förderprogramme“) erfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Verbesserung der Gebäudehülle vor der reinen Erneuerung des Wärmeerzeugers geprüft werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Wärmeerzeuger auf den erforderlichen Bedarf der Liegenschaft angepasst werden können.

290 Stand 01.01.2024 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Vollkostenrechnung) mit Sensitivitätsanalyse und Investitionskostenprognose für alle Energieversorgungskonzepte In Anlehnung an VDI 2067 ist eine Vollkostenrechnung der einzelnen Varianten zu erarbeiten. Neben den spezifischen Wärmegestehungskosten sind weiterhin 1. eine Investitionskostenprognose (Wärmeerzeuger, Hausübergabestationen, Wärmenetz, Hochbaumaßnahmen, Baunebenkosten, Installationskosten, Planungs- kosten), 2. Die Jahresgesamtkosten (Kapital-, Wartungs-, Brennstoff-, Versicherungs- und sonstige Kosten) 3. sowie eine Sensitivitätsanalyse der spezifischen Wärmegestehungskosten in Abhängigkeit variierender Brennstoffpreise und Kapitalkosten zu ermitteln. Die künftige Primärenergie- und CO2-Bilanz in allen Energieversorgungskonzepten Alle Energieversorgungskonzepte werden im Zuge einer Gesamtenergiebilanz, mit Berücksichtigung der Bereitstellungsketten, einer umfassenden CO2- und Primärenergiebilanz unterzogen. Prüfung aktueller Fördermöglichkeiten Für alle betrachteten Wärmeversorgungslösungen werden die aktuellen gesetzlichen Fördermöglichkeiten geprüft. Des Weiteren gilt es die Förder- und Finanzierungsbedingungen im Bistum Regensburg zu berücksichtigen. Abschließend erfolgt eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten (extern sowie intern).

291 3.5 Phase 5: Abschließender Gesamtmaßnahmenkatalog Ziel eines jeden professionellen Energieeinsparkonzeptes ist die zusammenfassende Erarbeitung eines Gesamtmaßnahmenkataloges mit liegenschaftsspezifischer Systemempfehlung. Daraus sollen klare Angaben zu den folgenden Punkten hervorgehen: 1. Investitionsplan unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten 2. Maßnahmenplan zur Energieeinsparung inkl. konkreter Benennung von nicht- / gering- investiven sowie investiven Energieeinsparmaßnahmen 3. Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen (fortlaufende Aktualisierung des Zeitplans nur bei einer Umsetzungsbegleitung möglich) 4. Konkrete Einteilung von Zuständigkeiten innerhalb der jeweiligen Projektbeteiligten 5. Abschließende Berichterstattung für Fördermaßnahmen nach GEG (Energieausweis) 6. Umfassende Gesamtberichterstattung und Präsentation der Ergebnisse Umsetzungsbegleitung 3.6 Umsetzungsbegleitung Über eine nachfolgende Umsetzungsbegleitung kann die Sicherung des Qualitätsstandards bei den Maßnahmen gewährleistet werden. Optimierungen oder Anpassungen werden ohne Verzögerungen während der laufenden Umsetzung vorgenommen. Zudem ist über eine abschließende messtechnische Erfassung die Dokumentation der Auswirkungen einer Maßnahme problemlos möglich.

292 Stand 01.01.2024 3.7 Bauftragung und Qualitätssicherung bei professionellen Energiekonzepten Bei der Vergabe von professionellen Energiekonzepten ist darauf zu achten, dass eine zielgerichtete Vergabe mit optimal auf das zu untersuchende Gebäude abgestimmten Ausführungsmerkmalen erfolgt. Dies sollte im Rahmen eines Erstbesuches der Diözesanarchitekten / innen erfolgen. Sachlogisch gliedert sich die Vorgehensweise in folgenden Ablauf: 1. Erstbesuch der Diözese mit Kirchenverwaltungsbeschluss (KV-Beschluss) 2. Festlegung der Notwendigkeit und des Umfangs eines professionellen Energiekonzeptes 3. Beauftragung eines Spezialisten mit KV-Beschluss 4. Ortsbegehung und Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer 5. Erstellung des Energieeffizienzkonzeptes im beauftragten Umfang 6. Abschlusspräsentation der Ergebnisse und Definition des Sanierungsfahrplans Optional: Umsetzungsbegleitung Zur Einhaltung hoher Standards von professionellen Energiekonzepten ist es unumgänglich, an die Ausbildung der Energieberater entsprechende Anforderungen zu stellen. Mögliche Auswahlpunkte sind z.B.: 1. Mitgliedschaft in der Energieeffizienzexperten-Liste (https://www.energie-effizienz- experten.de) 2. Spezielle Experten bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/experten- suche/expertensuche) 3. Unabhängigkeit der Berater, d.h. die Energieexperten dürfen weder ausführend noch planend am umzusetzenden Projekt beteiligt sein 4. Vorlage der kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ab einem Auftragswert von 10.000,00 EUR erforderlich

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294 Stand 01.01.2024

295 Bei investiven Maßnahmen handelt es sich um technische Maßnahmen mit Investitionsbedarf – also um den direkten Eingriff in die Bausubstanz durch Baumaßnahmen, Dämmung der Fassaden und Dachflächen, Einbau neuer Fenster oder Installation einer neuen Heizungsanlage. Eine Auswahl erfolgt stets unter Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen. Hinweis „Sowieso-Kosten“: Als Sowieso - Kosten werden Kosten bezeichnet, die im Rahmen des Gebäudeunterhalts »sowieso« anfallen. Deshalb sollte eine ohnehin notwendige Instandsetzung immer auch mit einer energetischen Verbesserung des jeweiligen Bauteils einhergehen. Aus wirtschaftlicher Sicht müssen sich dann nur die energiebedingten Mehrkosten, beispielsweise für eine Außenwanddämmung, binnen der Lebensdauer des Bauteils amortisieren. Die Sowieso - Kosten, beispielsweise für ein Fassadengerüst, den neuen Putz oder den Farbanstrich, wären ja »sowieso« angefallen. Bevor über bauliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs nachgedacht wird, sollten allerdings erst die einfachen Maßnahmen aus Kapitel F 2 bekannt und abgearbeitet sein. Es muss zudem deutlich herausgestellt werden, dass die Auswahl der konkreten Maß- nahmen stets im Rahmen eines professionellen Energieeinsparkonzeptes (Kapitel F 3) durch ein Beratungsbüro erfolgen muss. Die Ergebnisse der umfangreichen Bestandsaufnahme (siehe Anhang) bilden hierbei die entscheidende Basis. Weiterhin sind die Vorgaben des Denkmal- und Ensembleschutzes sowie städtebauliche Aspekte einzuhalten. Sämtliche betroffenen Stellen müssen im Falle einer geplanten Umsetzung von Anfang an in die Projektplanung involviert sein. Des Weiteren sind sämtliche Maß- nahmen gemäß der „Vorgaben und Standards“ (Kapitel D) zu planen und durchzuführen. Die geplanten Arbeiten sollen im Anschluss an die Planung durch fachlich kompetente Handwerker erfolgen. Keinesfalls sollen die Maßnahmen in Eigenverantwortung durchgeführt werden. F 4 Bauliche Maßnahmen im Bestand

296 Stand 01.01.2024 Ganzheitliches Energiekonzept In einem erfolgreichen Energieeinsparkonzept wird beispielsweise nicht nur die Optimierung der Dämmstoffstärken betrachtet, sondern die möglichst lückenlose Verbesserung der gesamten thermischen Hülle. Die ausschließliche Betrachtung einzelner Bauteile, z.B. Dämmung der Fassade, ohne Überlegungen zu Fenstern und Fensterlaibungen bzw. des Lüftungskonzeptes, kann zu eventuellen Bauschäden führen. Es ist deshalb unerlässlich das Gebäude ganzheitlich zu betrachten. Die Entscheidung, ob die Sanierung eines Gebäudes wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob das alte Gebäude besser durch einen Neubau ersetzt werden sollte, muss anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie unter Beachtung der Baurichtlinien der Diözese getroffen werden. Eine Aufteilung des geplanten Sanierungsumfangs auf sinnvolle Teilmaßnahmen kann bei einem knappen Budget helfen. Ein Energieeinsparkonzept sollte grundsätzlich nach den Standards vom Kapitel F 3 erstellt werden. Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen im Sanierungsfall Neben dem „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind auch die Grundlagen der Baurichtlinien der Diözese Regensburg (Kapitel D) sowie ggf. auch Richtlinien und Vorgaben des Denkmal- und Ensembleschutzes zu berücksichtigen. 4.1 Energetische Gebäudesanierung Der Begriff „Energetische Gebäudesanierung“ umfasst im Wesentlichen die Verbesserung bzw. Modernisierung der thermischen Gebäudehülle hinsichtlich ihrer Wärmeübertragung. Um die Energieverluste eines Gebäudes möglichst gering zu halten, muss sowohl im Bestand als auch bei Neubauten ein besonderes Augenmerk auf den korrekten Aufbau der Gebäudehülle gelegt werden. Bei Wärmeverlusten über die Gebäudehülle spricht man auch vom sog. Transmissionswärmeverlust, welcher durch die Wärmeleitung von Kellerdecke bzw. Bodenplatte, Außenwände, Fenster, Außentüren, Dach oder oberste Geschossdecke an die Umgebung verursacht wird.

297 Je nach Bauart und Gebäudeteil ist mit folgenden Verlusten zu rechnen: Bauteil Verluste Dach 15 - 20 % Wand 20 - 25 % Fenster 20 - 25 % Heizung 30 - 35 % Erdreich 5 - 10 % Die energetische Gebäudesanierung ist die kostenintensivste Maßnahme zur CO2- Reduktion. Langfristig gesehen ist dies jedoch die effektivste Möglichkeit, um dauerhafte Einsparungen zu erreichen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist hier bereits im Detail zu untersuchen. Es können sich z.B. bei der Sanierung eines Daches und der Integration einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage erhebliche Synergieeffekte ergeben. Neben den hohen finanziellen Aufwendungen und der vorab erforderlichen Konzept- und Planungsphase ist hier zu berücksichtigen, dass eine baubiologische Betrachtung des Bestandsgebäudes sowie der relevanten energetischen Sanierungsvarianten durchgeführt werden muss. Zudem muss berücksichtigt werden, dass es während der mehrmonatigen Sanierungsmaßnahmen zu Einschränkungen in der Gebäudenutzung kommt. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können erhebliche Einsparungen an Energie erzielt werden. Hierzu bieten sich unterschiedliche Maßnahmen an: - Dämmung von Kellerdecken - Außenwanddämmung, ggf. Innenwanddämmung - Dämmung des Daches bzw. oberster Geschossdecke - Austausch von Fenster oder Türen

298 Stand 01.01.2024 Dämmung der Kellerdecken Bei unbeheizten Kellerräumen ist es ratsam, die Kellerdecke gegen Wärmeverluste und Fußkälte im Erdgeschoss mit einer Wärmedämmung zu versehen. Bei dieser Maßnahme werden die Unterseiten der Decken von unbeheizten Kellerräumen gedämmt. Um jedoch die Nutzung nicht zu beeinträchtigen, ist vor der Durchführung die im jeweiligen Raum notwendige lichte Höhe festzulegen. Die Stärke der Dämmung sollte so gewählt werden, dass sich nach der Maßnahme keine Nutzungseinschränkungen ergeben. Außenwanddämmung Den größten Anteil der Hüllfläche eines Gebäudes stellen die Außenwände dar. Eine Möglichkeit der Reduktion des Wärmeverlustes über diese Flächen ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder einer hinterlüfteten Vorhangfassade. Bei einem Wärmedämmverbundsystem werden Dämmplatten direkt auf die Außenwand aufgebracht und anschließend mit einer Gewebeeinlage verputzt. Den äußeren wetterfesten Abschluss bildet oft ein mineralischer oder ein auf Silikonharz basierender Dickschichtputz. Vor dem Anbringen eines WDVS muss die Oberfläche überprüft werden. Sie muss trocken, tragfähig und frei von losen Bestandteilen sein. Ist dies nicht der Fall, kann es zu erheblichen Bauschäden kommen. Bei einer Vorhangfassade wird an der Außenwand durch eine Unterkonstruktion aus Holz, Metall oder Kunststoff, ein tragfähiges Konstrukt geschaffen. Der Zwischenraum kann dabei mit einem zugelassenen Dämmmaterial ausgefüllt werden. Mittels Schutzplatten, Windsperrfolien und Querlattung kann abschließend eine wetterfeste Fassadenverkleidung vorgeblendet werden. Vorab ist detailliert zu prüfen, ob die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade nach den Vorgaben des Denkmal- bzw. Ensembleschutzes überhaupt möglich ist. Bei der Dämmung von Gebäuden, die geringe Nutzungszeiten aufweisen, ist eine Wärmedämmung der Fassade aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sorgfältig zu prüfen und zu überdenken.

299 Innenwanddämmung Eine Dämmung der Innenwände ist aufgrund von Wärmebrücken- und Schimmelbildung nur im Ausnahmefall anzuwenden. Des Weiteren geht durch diese Dämmvariante zwangsläufig kostbare Nutzfläche verloren. Bei älteren Gebäuden oder Gebäuden mit Sichtmauerwerk sowie denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Fassadendämmung von außen meist nicht möglich. Hier bietet sich im Rahmen energetischer Sanierungen nur die Innenwanddämmung an. Eine Durchführung ist sorgfältig mit den zuständigen Fachstellen der Diözese und dem verantwortlichen Fachplaner zu prüfen. Die Wärmedämmung wird von innen auf die Außenwand direkt verklebt oder in eine Vorsatzschale integriert. Bei der Vorsatzschale ist auf der warmen Seite der Dämmung eine dauerhaft funktionierende Dampfbremse (z.B. PE-Folie) anzubringen, um Wasserdampfkondensationen im Dämmstoff zu vermeiden. Geeignete diffusionsoffene Dämmstoffe für eine vollflächige Verklebung sind z.B. Kalziumsilikat, Mineralschaum oder Holzweichfaserplatten. Bei diesen kapillaraktiven Systemen kann u.U. auf eine Dampfbremse verzichtet werden. Jede Art der Innendämmung setzt eine genaue Planung voraus, da konstruktive und geometrische Wärmebrücken und der bauphysikalische Feuchteschutz betrachtet und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden müssen. Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke Da warme Luft aufsteigt, ist es wichtig, den oberen Teil der Gebäudehülle mit einem sehr guten Wärmeschutz auszustatten. Je nach Nutzung des Dachraumes, wird die thermische Hülle am Dachverlauf selbst oder an der obersten Geschossdecke entlanggeführt. Je nach Dachaufbau können drei Varianten (sowie die Kombination aus den drei Varianten) der Dachdämmung unterschieden werden: - Aufsparrendämmung - Zwischensparrendämmung - Untersparrendämmung Bei der Auswahl der Dämmvariante ist auf die zukünftige Nutzung des Dachraumes zu achten. Soll er weitgehend ungenutzt bleiben, so ist eine Aufdeckendämmung die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit.

300 Stand 01.01.2024 Verwendung finden meist Dämmplatten, -matten oder Schüttungen. Sofern der Dachraum noch betretbar und als Abstellraum nutzbar sein soll, muss für eine Aufdeckendämmung ein entsprechend trittfestes (druckfestes) Material verwendet oder der Dämmstoff durch eine entsprechende Konstruktion (mit Holzwerkstoffplatten o.ä.) abgedeckt werden. Zu beachten ist in diesem Fall, dass sich die Raumhöhe verändert. Türen im und Stufen zum Dachgeschoss müssen dann entsprechend angepasst werden. Auswahl der Dämmstoffe Im Baustoffhandel wird eine große Vielfalt von Dämmstoffen für die verschiedenen Anwendungsbereiche angeboten. Das macht die Auswahl schwierig, zumal es einen perfekten, in allen Anwendungsbereichen optimal geeigneten Dämmstoff, nicht gibt. Grundsätzlich gelten hierbei die Ausführungen des Kapitel D 1.5 „Verwendung natürlicher Baustoffe“. Austausch von Fenstern und Türen Zur Ermittlung der energetischen Qualität eines Fensters müssen zum einen die bauphysikalischen Eigenschaften sowie die mechanischen Eigenschaften des Bauteils betrachtet werden. Die bauphysikalische Betrachtung erfolgt über den U-Wert, die mechanischen Eigenschaften beziehen sich auf die Dichtheit des Fensters. Bei nicht richtig schließenden Fenstern entstehen unerwünschte Einströmungen von Außenluft. Dies führt, vor allem bei unter dem Fenster angeordneten Heizkörperthermostaten, zu unnötigen Wärmeverlusten. Heizenergieverluste durch undichte Fenster lassen sich nicht detailliert ermitteln. Mitunter ist es ausreichend, Mängel an der Verglasung und / oder Undichtigkeiten zu beseitigen. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird ein solcher Ansatz bevorzugt, da vor allem das äußere aber auch das innere Erscheinungsbild der Gebäude so gut wie gar nicht beeinträchtigt wird. Gut erhaltene Fenster, welche lediglich einen zu geringem Wärmedurchlasswiderstand gewährleisten, können durch eine zweite Fensterebene als Kastenfenster aufgewertet werden. Die neue Fensterebene wird als moderne Verglasung realisiert, so dass die Vorgaben des Wärmeschutzes erfüllt werden. Der entstehende Zwischenraum stellt einen gewissen Puffer dar. Voraussetzung für eine solche Lösung ist, dass die innere Fensteröffnung genügend Raum bietet, damit das bestehende Fenster durch die neue Fensterebene hindurch geöffnet werden können. Sofern die Fassade ohnehin neugestaltet und mit einer außenliegenden Wärmedämmung versehen wird, oder der Zustand der Bestandsfenster sehr schlecht ist, bietet sich der Einbau neuer Fenster an.

301 Sämtliche Standards für die Erneuerung der Fenster sind aus dem Kapitel D 3.3 „Türen / Fenster“ zu entnehmen. 4.2 Erneuerung der Heizungsanlage Die Lebensdauer für Wärmeerzeuger beträgt nach VDI 2067 im Durchschnitt ca. 20 Jahre. Nach diesem Zeitraum ist eine erforderliche Erneuerung absehbar. Das Bistum Regensburg ist sich seiner Verantwortung bewusst und möchte künftig auf den Einbau fossil befeuerter Wärmerzeuger verzichten. Die Umrüstung bestehender Anlagen muss nicht zwingend im Rahmen einer Generalsanierung erfolgen, sondern kann auch als Einzelmaßnahme (ggf. mit Zuschuss über den Klimafonds, vergleiche Kapitel G 2.2 „Förderprogramme“) erfolgen. Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem sollte ebenfalls geprüft werden, ob sich Synergien durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung ergeben. Zudem sind weitere gesetzliche Regelungen zu beachten. Gemäß GEG darf spätestens ab Mitte 2028, abhängig von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung, keine reine Öl- oder Gasheizung mehr installiert werden. Des Weiteren muss bereits ab 01.01.2024 beim Tausch der vorhandenen Heizung, in Abhängigkeit der kommunalen Wärmeplanung, ein Mindestanteil von 65% erneuerbaren Energien berücksichtigt werden. Ebenfalls ist zu beachten, dass Gebäudeeigentümer ab 2024, die eine reine Öl- oder Gasheizung anschaffen möchten, eine verpflichtende Energieberatung in Anspruch nehmen müssen. Die nachfolgenden Kapitel sollen nur einen Überblick über die am Markt verfügbaren Systeme geben. Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Systemwahl kann nur im Rahmen eines professionellen Energiekonzeptes nach den Vorgaben von Kapitel F 3 durchgeführt werden. Wichtige Aspekte bei der Wahl des Wärmeversorgungssystems Vor allem diese vier Aspekte sind bei der Entscheidung für ein Wärmeversorgungssystem von Bedeutung: 1. Umwelt / Klima: Das Heizungssystem sollte die Nutzung erneuerbarer Energien ggf. in Verbindung mit PV-Strom ermöglichen, möglichst sparsam im Verbrauch sein und einen geringen Schadstoffausstoß verursachen. 2. Hygiene: Die hygienischen Standards der Trink- und Brauchwassererwärmung müssen stets eingehalten werden.

302 Stand 01.01.2024 3. Kosten: Die Kosten sind ein Entscheidungsfaktor bei der Wahl des optimalen Wärmeversorgungssystems. Neben den Investitionskosten sind allerdings auch die verbrauchs- und betriebsgebundenen Kosten von entscheidender Bedeutung. Die Auswirkungen der CO2-Bepreisung führen bei fossilen Systemen zu hohen laufenden Kosten. Bewertungsgrundlage hierfür ist eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Ein weiterer Punkt ist die Bewertung über eine Öko- oder Klimabilanz des Wärmeversorgungssystems. 4. Komfort: Die Wärmebereitstellung sollte die gesetzlichen Anforderungen unter Einhaltung der Behaglichkeitskriterien ermöglichen und kann je nach Jahres- und Tageszeit automatisch höher oder tiefer geregelt werden. 4.3 Arten der Wärmeerzeugung sowie eingesetzte Energieträger Zum optimalen Wärmeversorgungssystem gehört auch der geeignete Energieträger. Anwendungen von fossilen Brennstoffen Fossile Brennstoffe wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Flüssiggas finden noch immer sehr große Anwendung. Aufgrund der Schöpfungswahrung will das Bistum Regensburg auf den Einsatz fossiler Brennstoffe möglichst verzichten. Nur in absoluten Ausnahmenfällen, die aus technischen Gründen keinen Einsatz erneuerbarer Energien zulassen, können weiterhin fossile Energieträger eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass mögliche Energieeinsparpotentiale genutzt werden (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Optimierung der Heizungskurve, Dämmmaßnahmen, etc.).

303 Solarenergie Innerhalb Deutschlands ist Bayern mit 1.700 bis 1.900 Sonnenstunden pro Jahr eines der sonnigsten Bundesländer. Auf eine horizontale Fläche von einem Quadratmeter strahlt jährlich eine Energiemenge von etwa 1.000 kWh ein. Dies entspricht dem Energieinhalt von etwa 100 Litern Heizöl. Dieses Energieangebot lässt sich mit Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung und mit Photovoltaikanlagen zur elektrischen Stromgewinnung nutzen. In Objekten mit hohem Warmwasserbedarf (z.B. Exerzitien- und Bildungshäuser) kann zudem die Installation von Solarthermieanlagen zielführend sein. Eine Solarthermieanlage kann in der Regel etwa 60% des Warmwasserbedarfs decken. Photovoltaikanlagen werden in Kapitel 4.4 behandelt. Umweltwärme, Geothermie und Wärmepumpen Wärmepumpen nehmen Energie aus der Umwelt auf. Dabei wird nach den jeweiligen Wärmequellen sowie anhand der Wärmeübertragung unterschieden. Erstgenanntes ist das Medium, aus dem Energie entzogen wird. Auf das zweitgenannte Medium wird die Energie übertragen. Luft / Wasser-Wärmepumpen entziehen der Luft die benötigte Wärme und übertragen Energie auf das Heizungswasser, Luft / Luft-Wärmepumpen hingegen geben die Wärme direkt an die Raumluft ab. Sole / Wasser-Wärmepumpen, entziehen dem Erdreich über eine Sole-Flüssigkeit Wärme und Wasser / Wasser-Wärmepumpe, nutzen Grundwasser als Wärmequelle. Je nach Wahl der Wärmequelle kann eine Wärmepumpe effizienter oder etwas weniger effizient arbeiten. Die Wahl des Mediums ist jedoch von vielen Standortfaktoren abhängig. Grundsätzlich sollte eine optimale Wärmequelle eine möglichst gleichbleibend hohe Temperatur über das gesamte Jahr haben. Am effizientesten können Wärmepumpen bei geringen Vorlauftemperaturen im Heizsystem betrieben werden, wodurch Fußboden- bzw. Wandheizungen gewisse Vorteile bieten. Bei Wärmeübergabesystemen, welche mit höheren Temperaturen arbeiten, muss das gesamte Heizungssystem entsprechend analysiert und bewertet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wärmepumpe auch effizient und ökologisch arbeiten kann.

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